Unsere neuesten Nachrichten
ACHTUNG: Bauarbeiten Tivoli 2…
WICHTIGE MITTEILUNG
Aufgrund von wichtigen Bauarbeiten – außerhalb unseres Willens – in unserem…
Informationen zur…
Die Rundschreiben 2024 geben alle notwendigen Informationen über die Unterlagen, welche im Rahmen…
Modernisierung der Aufsicht…
Das Projekt Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule, mit dem die…
Reform AHV 21 …
Die Reform AHV 21 tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und hat auch Auswirkungen auf das System der…
Aufschub der Altersrente bei…
Die den Versicherten eingeräumte Möglichkeit, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit und vorzeitiger…
Wer sind wir?
Die Kantone Waadt, Wallis, Neuenburg und Jura haben beschlossen, sich für die Durchführungen der BVG- und der Stiftungsaufsicht in einem Konkordat zusammenzuschliessen. Sie haben auf dieser Basis eine öffentlich-rechtliche Anstalt errichtet. Sie hat ihren Sitz in Lausanne.
Die Anstalt ist zuständig für die BVG- und Stiftungsaufsicht über sämtliche Vorsorgeeinrichtungen und klassischen Stiftungen mit Sitz in einem der vier Kantone. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, darüber zu wachen, dass die Vorsorgeeinrichtungen und Stiftungen die gesetzlichen Vorschriften einhalten und dass das Vermögen seinen Zwecken entsprechend verwendet wird (Artikel 62 ff BGV und Artikel 84 ZGB).
Allgemeine Aufgaben
- Überprüfung bzw. Genehmigung der rechtlichen Grundlagen einer Vorsorgeeinrichtung/Stiftung (Statuten/Urkundenentwurf/Errichtungsakt)
- Prüfung bzw. Genehmigung der Aufsichtsunterstellung, der Änderungen von Statuten und Urkunden
- Prüfung Genehmigung und Überwachung der rechtskonformen Durchführung von Fusionen, Vermögensübertragungen und Liquidationen von Vorsorgeeinrichtungen und Stiftungen
- Prüfung und Sicherstellung der zweckkonformen Verwendung des Stiftungsvermögens und der gesetzeskonformen Geschäftsführung
- Prüfung der statuten- bzw. gesetzeskonformen Zusammensetzung der Organe der Vorsorgeeinrichtungen und Stiftungen (einschliesslich der entsprechenden Eintragung im Handelsregister)
- Treffen von Massnahmen zur Behebung von festgestellten Mängeln
- Sich sicherstellen, dass, wenn eine Stiftung in Liquidation eintritt, diese korrekt durchgeführt wird und dass das Vermögen den Verwendungszweck gemäss Gesetz, Statuten und Beschlüsse des Stiftungsrates erhält
- Korrekte Anwendung des Reglements über die BVG- und Stiftungsaufsicht