Jede Aufsichtsbehörde führt ein Verzeichnis der Einrichtungen, die sie beaufsichtigt.
Das Verzeichnis enthält
- Das Register für die berufliche Vorsorge nach Artikel 48 BVG
- Die Liste der nicht registrierten Vorsorgeeinrichtungen sowie der Einrichtungen, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen
Das Verzeichnis ist auf Basis der Daten erstellt, die der As-So zur Verfügung stehen.