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Anforderungen an Transparenz und interne Kontrolle für Vorsorgeeinrichtungen im Wettbewerb
Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) erlässt per 1. März 2021 die Weisungen W - 01/2021 «Anforderungen an Transparenz und interne Kontrolle für Vorsorgeeinrichtungen im Wettbewerb». Die Weisungen stellen eine einheitliche Aufsicht über Vorsorgeeinrichtungen im Wettbewerb sicher. Die Weisungen verschaffen den regionalen Aufsichtsbehörden und den externen Kontrollorganen, aber auch dem obersten Organ der Einrichtung die für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben notwendigen Informationen zur Verteilung der finanziellen Risiken innerhalb der betroffenen Einrichtung.

Weisungen

Formular (Formular zu den Weisungen «Anforderungen an Transparenz und interne Kontrolle für Vorsorgeeinrichtungen im Wettbewerb»)

Liste der vom Geltungsbereich der Weisungen


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