• Nachrichten · Pressemitteilung

Infolge des Inkrafttretens von Artikel 89a Absatz 7 ZGB hat die Oberaufsichtskommission Beruflicher Vorsorge OAK BV die Weisungen W-02/2016 erlassen, deren letzte Aktualisierung am 1. Februar 2019 erfolgt.

Wohlfahrtsfonds ohne reglementarische Leistungen nach Inkrafttreten des revidierten Bestimmungen von Artikel 89a Absätze 6-8 ZGB per 1. April 2016


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