Die As-So ist mit der Aufsicht über diejenigen Vorsorgeeinrichtungen sowie Einrichtungen, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen, beauftragt, die ihren Sitz in einem der vier Partnerkantone haben.

Die As-So vergewissert sich, dass die Vorsorgeeinrichtungen und die Einrichtungen, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen sowie die Revisionsstellen und die Experten für berufliche Vorsorge, die massgebenden gesetzlichen Bestimmungen einhalten, und dass das Vermögen seinem Zweck entsprechend verwendet wird.

Die Aufsicht richtet sich dabei nach dem Reglement über die BVG- und Stiftungsaufsicht.

Unsere Aufgaben

  • Prüfung der Übereinstimmung der statutarischen und reglementarischen Bestimmungen mit den gesetzlichen Vorschiften;
  • Einforderung der Berichterstattungsunterlagen (namentlich über die Geschäftstätigkeit), welche von den Vorsorgeeinrichtungen und den Einrichtungen, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen, jährlich einzureichen sind;
  • Einsichtnahme in die Jahresrechnung (Bilanz, Betriebsrechnung und Anhang), den Bericht der Revisionsstelle, die Berichterstattung zur Geschäftsaktivität, das Protokoll des obersten Organs über die Genehmigung der Jahresrechnung und gegebenenfalls den Bericht des Experten für berufliche Vorsorge;
  • Genehmigung der Teilliquidationsreglemente;
  • Begleitung und Überwachung des obersten Organs im Rahmen von Gesamtliquidationsverfahrens gemäss Artikel 53c BVG sowie bei Vermögensübertragungen und Fusionen im Sinne der Bestimmungen des Fusionsgesetz;
  • Beurteilung von Streitigkeiten betreffend das Recht der Versicherten auf Information gemäss den Artikeln 65a und 86b Absatz 2 BVG. Dieses Verfahren ist für die Versicherten in der Regel kostenlos.