Jede Aufsichtsbehörde führt ein Verzeichnis der Einrichtungen, die sie beaufsichtigt.

Das Verzeichnis enthält

  1. Das Register für die berufliche Vorsorge nach Artikel 48 BVG
  2. Die Liste der nicht registrierten Vorsorgeeinrichtungen sowie der Einrichtungen, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen

Das Verzeichnis ist auf Basis der Daten erstellt, die der As-So zur Verfügung stehen.