Jahresrechnung
WICHTIG
Gesuche um Fristerstreckung zur Einreichung der jährlichen Berichterstattungsunterlagen, welche mehr als 6 Monate nach dem Bilanzstichtag eingereicht werden, können nicht bewilligt werden.
Gesuche um Fristerstreckung zur Einreichung der jährlichen Berichterstattungsunterlagen, welche mehr als 6 Monate nach dem Bilanzstichtag eingereicht werden, können nicht bewilligt werden.