• Nachrichten · Pressemitteilung

Die Reform AHV 21 tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und hat auch Auswirkungen auf das System der beruflichen Vorsorge. Insbesondere wird das Rentenalter harmonisiert und heisst nun "Referenzalter"; es ist identisch mit demjenigen im AHVG (65 Jahren für Frauen und Männer. Das Referenzalter für Frauen wird schrittweise von 64 auf 65 Jahre angehoben). Ausserdem ist eine stärkere Flexibilisierung des Renteneintritts durch die neuen Bestimmungen des BVG vorgesehen (Frühpensionierung, Teilpensionierung, Aufschub). Diese gelten sowohl für die gesetzliche Mindestvorsorge als auch für die rein überobligatorische Vorsorge. Um der neuen gesetzlichen Regelung zu entsprechen, müssen die Vorsorgeeinrichtungen ihre Vorsorgereglemente innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten der Reform anpassen.


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