>
  • Nachrichten

Die neue technische Richtlinie der Schweizerischen Kammer der Pensionskassenexperten (SKPE) über den technischen Zinssatz (FRP 4 – Version 2019) wurde von der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) in ihren Richtlinien W-03/2014 obligatorisch gemacht. In diesem Zusammenhang hat die OAK BV ein Schreiben an die Aufsichtsbehörden über die Anforderungen an eine einheitliche Prüfung der Anwendung die FRP 4 gerichtet. In diesem Zusammenhang hat die OAK BV ein Schreiben an die Aufsichtsbehörden über die Anforderungen an eine einheitliche Prüfung der Anwendung die FRP 4 gerichtet.

Weisungen W-03/2014 : Erhebung von Fachrichtlinien der SKPE zum Mindeststandard
Im Rahmen ihrer Kontrollen müssen die BVG-Aufsichtsbehörden sicherstellen, dass die Weisungen und Anleitungen der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) eingehalten werden.
In diesem Zusammenhang erinnern wir Sie an die Hauptelemente betreffend die neue technische Richtlinie der SKPE über den technischen Zinssatz (FRP 4 – Version 2019) sowie die Mindestvorschriften für die Umsetzung der Empfehlung des BVG-Experten.
Grundsatz 
Der empfohlene technische Zinssatz soll mit einer angemessenen Marge unterhalb der erwarteten Nettorendite der Anlagestrategie der Vorsorgeeinrichtung liegen. Bei seiner Empfehlung berücksichtigt der Experte die Struktur und Merkmale der Vorsorgeeinrichtung sowie deren absehbaren Veränderungen. Der Experte legt bei seiner schriftlichen Empfehlung die Herleitung dar und begründet diese.

Obergrenze per 30. September 2021
Die Obergrenze liegt bei 1.87% bei Verwendung Periodentafel und bei 2.17% bei Verwendung Generationentafel.

Überschreitung der Obergrenze
Eine Empfehlung über der Obergrenze muss vom Experten sachlich begründet werden.

Vorgehen bei Überschreitung der Empfehlung des Experten
Liegt der technische Zinssatz über der Empfehlung des Experten und erscheint die Sicherheit der Vorsorgeeinrichtung gefährdet, empfiehlt der Experte dem obersten Organ Massnahmen, damit spätestens nach 7 Jahren der empfohlene technische Zinssatz erreicht werden kann. Der Experte berücksichtigt bei diesen Massnahmen das Vorhandensein einer technischen Rückstellung zur Senkung des technischen Zinssatzes. Erhöht sich die festgestellte Abweichung gegenüber der Empfehlung des Experten für den technischen Zinssatz vor Ablauf der festgesetzten Frist, empfiehlt der Experte eine Anpassung der Massnahmen.

BVG Experte
Der Experte soll unaufgefordert einschreiten und einen Massnahmenplan unterbreiten, wenn durch Nichtbefolgen der Empfehlung die Sicherheit der Vorsorgeeinrichtung gefährdet erscheint.

Form und Inhalt der Empfehlung
Die Empfehlung des Experten für berufliche Vorsorge soll mindestens die nachfolgenden formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen.

Form der Empfehlung

    Die Herleitung der Empfehlung sowie die eigentliche Empfehlung erfolgen schriftlich.

    Die Herleitung der Empfehlung wird nachvollziehbar dargestellt.

Inhalt der Empfehlung
Die Herleitung der Empfehlung sowie die eigentliche Empfehlung beinhalten mindestens :
    Die erwartete Nettorendite der Anlagestrategie. Diese Angabe ist zu ergänzen mit der / den Informationsquelle(n) und dem Berechnungszeitpunkt (FRP 4 2019, Punkt 2 sowie Erläuterungen zu Punkt 2).
    Die für die Berücksichtigung der Struktur der Vorsorgeeinrichtung gewählte Methode (FRP 4 2019, Punkt 2 sowie Erläuterungen zu Punkt 2).
    Allfällige weitere Merkmale, welche zur Herleitung der Empfehlung durch den Experten berücksichtigt worden sind und wie diese die Höhe der Empfehlung beeinflussen (FRP 4 2019, Punkt 2 sowie Erläuterungen zu Punkt 2).
    Die Höhe der für die Vorsorgeeinrichtung relevanten Obergrenze (FRP 4 2019, Punkt 3 sowie Erläuterungen zu Punkt 3).
    Die Begründung, falls die Empfehlung über der Obergrenze liegt (FRP 4 2019, Punkt 3 sowie Erläuterungen zu Punkt 3).
    Eine konkrete Empfehlung zur Höhe des vom Experten als angemessen betrachteten technischen Zinssatzes (BVG Art. 52e in Verbindung mit der FRP 4 2019, Punkt 2).

Die Aufsichtsbehörde
Werden die genannten Anforderungen nicht eingehalten, verlangt die Aufsichtsbehörde eine Nachbesserung. Die Aufsichtsbehörde trifft die geeigneten Massnahmen, falls sie den empfohlenen technischen Zinssatz als unplausibel erachtet.

As-So, Mai 2022
FRP 4

Obergrenze FRP 4


Back